Die Bewertung des Verhaltens
Das Verhalten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin sollte im Idealfall als „stets einwandfrei“ oder „stets vorbildlich“ charakterisiert werden. Und zwar gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und insoweit Kundenkontakt bestand auch gegenüber Kunden.
Die Vorgesetzten sind bei der Aufzählung unbedingt an erster Stelle zu nennen! Das Wort „Geselligkeit“ ist ein absolutes Tabu, und „trug zum guten Betriebsklima bei“ bescheinigt nur ausgiebige Privatgespräche während der Arbeitszeit.
Ebenfalls sollte die Betonung von Selbstverständlichkeiten unterbleiben. Ein „war stets pünktlich“ heißt beispielsweise nicht mehr als „Sonst fällt uns nichts Positives ein.“ Einzige Ausnahme ist die „Ehrlichkeit“ bei Kassiererinnen und anderen Berufsgruppen, die mit Bargeld umzugehen haben. Und zwar nur für diese! Für alle anderen Berufe ist die „Ehrlichkeit“ im Zeugnis tabu.
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