Formale Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Bei einem Arbeitszeugnis spielt auch die äußere Form eine gewichtige Rolle. Die Äußerlichkeiten müssen stimmen: das Zeugnis muss auf dem offiziellen Briefpapier des Arbeitgebers geschrieben sein und darf keine Rechtschreibfehler aufweisen.

Auch muss das Zeugnis von einem Vorgesetzten unterschrieben sein. Dies kann der direkte Vorgesetzte, aber auch der Geschäftsführer oder Personalleiter sein. Im Detail hängt das von der hierarchischen Organisation des Unternehmens ab. Als Faustregel gilt: „je ranghöher, desto besser“.

Beruf des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin

Neben dem Namen des Arbeitnehmers muss auch die Bezeichnung des ausgeübten Berufs enthalten sein. In vielen Bereichen werden nicht standardisierte Berufsbezeichnungen wie beispielsweise „Systemspezialist“ verwendet. Solche internen Bezeichnungen sind zulässig, da nicht für alle Berufe geschützte Berufsbezeichnungen existieren.

Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Darüber hinaus muss das Arbeitszeugnis den Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses exakt benennen.

Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ebenso ist der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Hier gelten keine exakten Vorschriften für die Formulierung, gebräuchlich sind beispielsweise „verlässt uns auf eigenen Wunsch“ oder „ist der Arbeitsplatz im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung entfallen“. Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis termingerecht endet ist entsprechend dieser Grund zu nennen.

Kurzbeschreibung des Unternehmens

Schließlich ist auch eine kurze Beschreibung des Unternehmens aufzunehmen. Es reicht dabei meistens aus, wenn sie aus einem einzigen Satz besteht, wie etwa „Die xxxx.GmbH berät Privatkunden in Fragen der Vermögensanlage“.

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