Das Zwischenzeugnis
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin hat das Recht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Dies gilt nicht nur bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch in dessen Verlauf. In diesem Falle stellen die Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis aus.
Auch wenn von dem Recht auf ein Zwischenzeugnis nicht übermäßig Gebrauch gemacht werden sollte, gibt es doch eine Reihe von guten Gründen dafür. Beispielsweise die Dokumentation guter Leistungen.
Dokumentation guter Leistungen
Nach einer Phase mit sehr guten Leistungen einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers kommt bei einer längeren Betriebszugehörigkeit sicherlich eine Zeit, bei der diese Leistungen langsam aus dem Gedächtnis der Vorgesetzten verschwinden. Das Zwischenzeugnis kann helfen, diese guten Leistungen dauerhaft zu dokumentieren.
Wechsel der Vorgesetzten
Ein vergleichsweise häufig gewählter Zeitpunkt für die Bitte um ein Zwischenzeugnis ist beim Wechsel der Vorgesetzten. Denn die neuen Vorgesetzten werden die guten Leistungen aus der Vergangenheit nur lückenhaft auf Grund von Aufzeichnungen bewerten können.
Vorsicht mit falschen Signalen
Grundsätzlich kann auch ohne besonderen Anlass ein Zwischenzeugnis erbeten werden, um sich über die Einschätzung der eigenen Leistungen durch den Arbeitgeber zu informieren. Arbeitnehmer sollten aber in diesem Fall damit rechnen, dass die Arbeitgeber das Anliegen als Indiz für einen geplanten Arbeitsplatzwechsel interpretieren.
Werbung: